20.01.2026
Die Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms informiert über die Straßenreinigungspflicht in den Stadtteilen
Zu den Aufgaben der Entsorgungs- und Baubetriebs AöR der Stadt Worms (ebwo AöR) gehört laut Satzung auch die Straßenreinigung im innerstädtischen Bereich sowie in den Stadtteilen Pfiffligheim, Hochheim und Neuhausen. Dort reinigt die ebwo AöR unter Erhebung der Straßenreinigungsgebühr insbesondere die Fahrbahnen und Gehwege und strebt mit großem Einsatz ein gepflegtes Stadtbild an.
In den übrigen Stadtteilen findet keine Straßenreinigung durch die ebwo AöR statt, entsprechend wird auch keine Straßenreinigungsgebühr erhoben. Hier liegen die Reinigungspflicht und damit auch die Verantwortung für die Beseitigung von Schmutz, aber auch von Gefahren zur sicheren Nutzung der Straße sowie ein schönes und gepflegtes Erscheinungsbild des Ortes bei den Anwohner:innen bzw. den Grundstückseigentümer:innen.
So sind nach der Straßenreinigungssatzung (§ 1 Abs. 1) "die Eigentümer von Grundstücken, die durch eine öffentliche Straße erschlossen sind oder daran angrenzen, zur Straßenreinigung verpflichtet.”.
Die Pflichten im Rahmen der Straßenreinigung werden in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Worms geregelt, welche die gesetzlichen Regelungen auf das Ortsrecht überträgt. Die gesamte Straßenreinigungssatzung können Sie im Internet auf www.ebwo.de abrufen.
Welche Straßenreinigungsarbeiten müssen Grundstückseigentümer:innen leisten?
Selbstverständlich beinhaltet die Straßenreinigungspflicht auch Aufgaben des Winterdienstes. Über die Räum- und Streupflichten während der kalten Jahreszeit informiert Sie der kostenloser Winterdienstflyer der ebwo AöR, der ebenfalls auf www.ebwo.de heruntergeladen werden kann.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR unter der Telefonnummer 06241 / 9100-0 oder unter der Mailadresse info@ebwo.de zur Verfügung.