bei der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms
Die ebwo AöR bittet die Bürgerinnen und Bürger von Worms-Hochheim die Weihnachtsbäume abgeschmückt bis 6:30 Uhr an der Grundstücksgrenze am Straßenrand gut sichtbar und leicht zugänglich bereitzustellen. Aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre bittet die ebwo AöR die Bäume so bereitzustellen, dass Bürgersteige begehbar bleiben, die Bäume bei Sturm nicht verweht werden können, bei Schnee nicht festfrieren oder auch durch parkende Autos blockiert werden.
Weitere Informationen zur europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität und zum Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) finden Sie unter: