Die wichtigsten Gebühren auf einen Blick:
Im Rahmen des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens (z.B. für Asbestzement) entfallen die Gebühren für das Bereitstellen von Formularen und das Erstellen von Nachweiserklärungen aufgrund der elektronischen Antragsstellung.
SEPA-Einzugsermächtigung der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der
Stadt Worms
SEPA: Hier erhalten Sie Informationen zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Die Gebühr für die regelmäßige Leerung der festen Restabfallbehälter beträgt monatlich (§ 5 Abs. 1 Abfallwirtschaftsgebührensatzung):
für Behälter- | Entleerungsrhythmus | im Teilservice in € | im Vollservice in € |
---|---|---|---|
60 | 14-täglich | 6,39 | 7,33 |
90 | 14-täglich | 9,58 | 10,53 |
120 | 14-täglich | 12,78 | 13,72 |
240 | 14-täglich | 25,55 | 26,50 |
660 | wöchentlich | - | 146,05 |
770 | wöchentlich | - | 169,47 |
770 | 14-täglich | - | 84,74 |
1100 | wöchentlich | - | 239,74 |
1100 | 14-täglich | - | 119,87 |
Die Gebühr für die regelmäßige Leerung der festen Bioabfallbehälter beträgt monatlich (§ 5 Abs. 2 Abfallwirtschaftsgebührensatzung):
für Behälter- | Entleerungsrhythmus | im Teilservice in € | im Vollservice in € |
---|---|---|---|
60 | 14-täglich | 4,29 | 5,24 |
90 | 14-täglich | 6,44 | 7,39 |
120 | 14-täglich | 8,59 | 9,53 |
240 | 14-täglich | 17,18 | 18,12 |
Teilservice: Bedeutet das Bereitstellen bzw. das Zurückstellen der Abfallgefäße am Straßenrand durch die Bürger in Abenheim, Heppenheim, Herrnsheim, Horchheim, Ibersheim, Leiselheim, Pfeddersheim, Rheindürkheim, Weinsheim, Wiesoppenheim, Karl-Marx-Siedlung und Nordendsiedlung.
Vollservice: Umfasst das Bereitstellen bzw. das Zurückstellen der Restabfall- und Bioabfallgefäße durch unsere Mitarbeiter in allen übrigen Wormser Vororten und in der Innenstadt. Bitte beachten Sie, dass die Altpapiergefäße durch die Bürger selbst zur Abholung bereitgestellt und zurückgestellt werden müssen.
Abfallsäcke: Für gelegentlich anfallenden Abfall kann der orangefarbene Abfallsack eingesetzt werden (seit 01.01.2023: 3,50 € pro Sack).
Umtauschgebühr von Abfallgefäßen:
Gefäße bis 240 Liter: 22,00 €
Gefäße größer als 240 Liter: 34,00 €
Die Gebühr beinhaltet den Tausch von je einer Restabfall-, Bioabfall- und Altpapiertonne in jeweils ein Gefäß mit veränderter Kapazität.
Für jedes weitere Behältnis erhöht sich die Gebühr pauschal um 7,50 €.
Die jährliche Schmutzwassergebühr beträgt seit 01.01.2023 1,17 €/m³ Schmutzwasser.
Die jährliche Gebühr für die Beseitigung des Niederschlagwassers beträgt seit 01.01.2023 0,53 €/m² Abflussfläche. Als Abflussfläche gilt die an die Kanalisation angeschlossene, bebaute oder befestigte Grundstücksfläche.
Die Jahresgebühr pro m² zu reinigende Straßenfläche beträgt