Gebühren

Die wichtigsten Gebühren auf einen Blick:

  1. Abfallentsorgung
  2. Schmutzwasserentsorgung
  3. Niederschlagswasserentsorgung
  4. Straßenreinigung

Im Rahmen des abfallrechtlichen Nachweisverfahrens (z.B. für Asbestzement) entfallen die Gebühren für das Bereitstellen von Formularen und das Erstellen von Nachweiserklärungen aufgrund der elektronischen Antragsstellung.

SEPA-Einzugsermächtigung der Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms

SEPA: Hier erhalten Sie Informationen zum Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

1. Gebühren für die Abfallentsorgung

1.1 Gebühren für Rest- und Bioabfallbehälter mit einem Volumen bis 240 l

In der Abfallwirtschaftssatzung der ebwo AöR ist bestimmt, in welchen Bereichen der Stadt Worms für Restabfall- und Bioabfallbehälter mit einem Volumen bis 240 l Vollservice oder Teilservice durch die ebwo AöR grundsätzlich zu leisten ist.

Teilservice für Gefäße mit einem Volumen bis 240 l bedeutet das Bereitstellen/Zurückstellen der Abfallgefäße am Straßenrand durch die Nutzenden. Teilservice wird in den Wormser Vororten Abenheim, Heppenheim, Herrnsheim, Horchheim, Ibersheim, Leiselheim, Pfeddersheim, Rheindürkheim, Weinsheim, Wiesoppenheim sowie der Karl-Marx-Siedlung und der Nordend-Siedlung geleistet.

Die Gebühr für die regelmäßige Leerung der Restabfall- und Bioabfallbehälter mit Teilservice beträgt monatlich:

für Behälter-
volumen in l 

Entleerungsrhythmus

Restabfall mit Teilservice in €

Bioabfall mit Teilservice in €

60

14-täglich

7,16

4,80

90

14-täglich

10,73

7,21

120

14-täglich

14,31

9,62

240

14-täglich

28,62

19,24

Vollservice für Gefäße mit einem Volumen bis 240 l umfasst das Bereitstellen/ Zurückstellen der Abfallgefäße durch Mitarbeitende der ebwo AöR in allen übrigen Wormser Vororten und der Innenstadt.

Die Gebühr für die regelmäßige Leerung der Restabfall- und Bioabfallbehälter mit Vollservice beträgt monatlich:

für Behälter-
volumen in l 

Entleerungsrhythmus

Restabfall mit Vollservice in €

Bioabfall mit Vollservice in €

60

14-täglich

8,21

5,87

90

14-täglich

11,79

8,28

120

14-täglich

15,37

10,67

240

14-täglich

29,68

20,29

1.2 Gebühren für Restabfallbehälter mit einem Volumen von 660 l bis 1.100 l

Für Restabfallbehälter mit einem Behältervolumen in Höhe von 660 l bis 1.100 l erfolgt die Entleerung der Behälter grundsätzlich in wöchentlichem Rhythmus.

Die wöchentliche Leerung von Restabfallbehältern mit einem Volumen von 660 l bis 1.100 l findet in der Innenstadt und in den folgenden Stadtteilen statt: Herrnsheim, Hochheim, Horchheim, Leiselheim, Neuhausen, Pfeddersheim, Pfiffligheim und Weinsheim.

Die Gebühr für die regelmäßige Leerung der Restabfallbehälter mit einer wöchentlichen Leerung beträgt monatlich:

für Behältervolumen in l 

Entleerungsrhythmus

Restabfall  in €

660

wöchentlich

163,58

770

wöchentlich

189,81

1.100

wöchentlich

268,51

Die ebwo AöR kann im Einzelfall oder für Abfuhrbereiche einen längeren oder kürzeren Zeitraum für die regelmäßige Abfuhr festlegen, wenn der in der Satzung festgesetzte Entleerungsrhythmus einen unangemessenen Aufwand verursachen und somit dem allgemeinen Interesse zuwiderlaufen würde. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Entscheidung, welche durch die ebwo AöR festgelegt wird.

Die 14-tägliche Leerung von Restabfallbehältern mit einem Volumen von 770 l bis 1.100 l findet nur in den folgenden Stadtteilen statt: Abenheim, Ibersheim, Heppenheim, Rheindürkheim und Wiesoppenheim.

Hat die ebwo AöR abweichend vom Grundsatz eine 14-tägliche Leerung eines Restabfallbehälters mit einem Volumen von 770 l bis 1.100 l festgelegt, beträgt die Gebühr für die regelmäßige Leerung monatlich:

für Behältervolumen in l 

Entleerungsrhythmus

Restabfall  in €

770

14-tägig

94,91

1.100

14-tägig

134,25

1.3 Gebühr für Schwerkraftschlösser

Für die Bereitstellung von Abfallsammelbehältern mit Schwerkraftschlössern werden monatlich folgende Gebührensätze pro Behälter erhoben:

für Behältervolumen in l 

in €

60-240

1,00

770-1.100

1,50

1.4 Gebühr für Abfallsäcke

Für gelegentlich anfallenden Abfall kann der orangefarbene Abfallsack eingesetzt werden (seit 01.01.2023: 3,50 € pro Sack).

1.5 Umtauschgebühr von Abfallgefäßen

Die Gebühr ist für den Umtausch einer Behältereinheit zu entrichten. Als Behältereinheit wird die Kombination eines Restabfallbehälters, eines Bioabfallbehälters und eines Altpapierbehälters betrachtet.

Die Umtauschgebühr bemisst sich - sofern die Behältereinheit mehrere Behältergrößen umfasst - jeweils nach dem größten Behälter in der Behältereinheit. Umfasst der Umtausch mehr als eine Behältereinheit, wird für jede weitere Behältereinheit eine pauschale Gebühr in Höhe von 7,50 € berechnet.

Für den Umtausch von festen Abfallbehältern werden folgende Gebührensätze erhoben:

für Behältervolumen in l 

in €

60-240

24,00

770-1.100

36,00

je weitere Einheit

7,50

Erfolgt eine Selbstanlieferung der Behälter, wird eine Gebühr in Höhe von 7,50 € erhoben.

1.6 Gebühr für die Bereitstellung von gereinigten Abfallbehältern

Bei einem Tausch eines Abfallbehälters oder mehrerer Abfallbehälter mit einem Volumen bis zu jeweils 240 l, bei dem sich das Behältervolumen der einzelnen Behälter nicht ändert, fällt eine Gebühr in Höhe von 24,00 € je Behälter an.

Abfallgefäße mit einem Volumen von 660 l bis 1.100 l werden nicht gegen gereinigte Gefäße ausgetauscht.

1.7 Gebühr für die Wiederbeschaffung von Abfallbehältern

Ist der oder die Abgabenpflichtige aufgrund von Beschädigungen an einem Abfallbehälter oder dem Verlust eines Behälters zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet, wird neben der Umtauschgebühr zusätzlich eine Gebühr für die Wiederbeschaffung des Behälters erhoben.

Für die Wiederbeschaffung von Abfallgefäßen werden folgende Gebührensätze pro Behälter erhoben:

Behälterart

für Behältervolumen in l

in €

Restabfall

60

20,23

Restabfall

90

18,21

Restabfall

120

21,42

Restabfall

240

28,56

Restabfall

770

148,75

Restabfall

1.100

161,84

Bioabfall

90

20,35

Bioabfall

120

21,42

Bioabfall

240

28,68

Ist der oder die Abgabenpflichtige aufgrund von Beschädigungen an einem Abfallbehälter oder dem Verlust eines Behälters zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet, wird neben der Umtauschgebühr und der Gebühr für die Wiederbeschaffung eines Restabfall- oder Bioabfallbehälters eine Gebühr für den Ersatz des Schwerkraftschlosses erhoben.

Für die Wiederbeschaffung eines Schwerkraftschlosses werden folgende Gebührensätze pro Behälter erhoben:

für Behältervolumen in l 

in €

60

19,34

90

19,34

120

19,34

240

19,34

770

42,84

1.100

40,46

2. Gebühren für die Schmutzwasserentsorgung

Die jährliche Schmutzwassergebühr beträgt bis 31.12.2025 1,17 €/m³ Schmutzwasser.
Ab dem 01.01.2026 beträgt die jährliche Schmutzwassergebühr 1,30 €/m³ Schmutzwasser.

3. Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung

Die jährliche Niederschlagswassergebühr beträgt bis 31.12.2025 0,53 €/m² Abflussfläche
Ab dem 01.01.2026 beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,56 €/m² Abflussfläche.

Als Abflussfläche gilt die Gesamtsumme der überbauten und befestigten Flächen (versiegelte Flächen), welche unmittelbar oder mittelbar an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind. Als angeschlossen gilt die Abflussfläche auch dann, wenn die Einleitung mittels eines Überlaufs erfolgt.

4. Gebühren für die Straßenreinigung

Die Jahresgebühr pro m² zu reinigende Straßenfläche beträgt

  • bei Straßen der Reinigungsklasse I: 5,86 € 
    zwei Reinigungen pro Woche

  • bei Straßen der Reinigungsklasse II: 3,35 € 
    wöchentliche Reinigung

  • bei Straßen der Reinigungsklasse III: 2,06 € 
    Reinigung alle 14 Tage

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