Die Regenwasserableitung über die Kanalisation ist so weit wie möglich zu vermeiden, da dies zu einer Verminderung der Grundwasserneubildung, Verstärkung der auf Straßen abfließenden Abflüsse und letztendlich zu hohen Transport- und Reinigungskosten führt. Regenwasser sollte auch in Siedlungsgebieten dem natürlichen Wasserkreislauf erhalten bleiben und naturnah und dezentral versickert werden.
Zudem wird die öffentliche Kanalisation entlastet und damit das Risiko von Überschwemmungen bei (Stark-)Regen reduziert.
Versickern Sie das Regenwasser, welches auf die überbauten oder befestigten Flächen, eines Grundstückes fällt vollständig, entfällt die jährliche Niederschlagswassergebühr. Versickerung ist damit aktiver Umweltschutz, der gleichzeitig den Geldbeutel schont.
Zur Versickerung darf ausschließlich unverschmutztes Niederschlagswasser verwendet werden. Um einen störungsfreien und ungefährdeten Betrieb einer Versickerungsanlage zu gewährleisten, sind vor der Planung und Realisierung Angaben zum Grundwasserflurabstand und zur Durchlässigkeit des Bodens unbedingt erforderlich.
Fachliche Grundlagen für Versickerungsanlagen liefert das Arbeitsblatt DWA-A 138-1 „Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser - Teil 1: Planung, Bau, und Betrieb“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (Link zur DWA). Hierin sind Art, Funktion und Bemessungsgrundlagen solcher Anlagen beschrieben.
Folgend sind Anlagen für die Versickerung von Niederschlagswasser aufgeführt, an die sich Flächen wie Dach- und Hofflächen anschließen lassen, um diese vom Kanal abzuhängen.
Hierbei versickert Niederschlagswasser der angeschlossenen Flächen ganz ohne wesentlichen Aufstau auf einer genügend groß bemessenen Fläche (z. B. einer Rasenfläche). Voraussetzungen für eine gut funktionierende Flächenversickerung sind, dass der Boden über eine ausreichend hohe Wasseraufnahmefähigkeit verfügt und die zu entwässernde angeschlossene Fläche nicht zu groß bemessen ist.
Der Zulauf des angeschlossenen Niederschlagswassers ist möglichst breitflächig auszugestalten und eine gleichmäßige Beschickung sollte gewährleistet sein.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Geringer technischer Aufwand und Kosten | Großer Flächenbedarf |
| Geringer Wartungsaufwand | Eingeschränkte Nutzbarkeit der Flächen |
| Sehr einfach in der Herstellung | Geringe Speicherwirkung |
| Reinigungsleistung durch Versickerung über Mutterboden (mechanische und biologische Reinigung) | |
| Hohes Verdunstungspotenzial |
Bei dieser Variante wird das Niederschlagswasser in einer Bodenmulde kurzzeitig zwischengespeichert und anschließend über eine bewachsene Bodenzone in den Untergrund versickert. Die Muldenversickerung beansprucht dadurch geringere Flächengrößen als die Flächenversickerung. Lange Mulden mit einer vorhandenen Geländeneigung sollten kaskadenförmig unterteilt werden.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Geringer bis mittlerer technischer Aufwand und Kosten | Mittlerer bis hoher Flächenbedarf |
| Geringer Wartungsaufwand | Keine intensive Nutzung möglich |
| Speichervermögen | Nicht einsetzbar bei hohem Grundwasserstand und Altlastflächen |
| Reinigungsleistung durch Versickerung über Mutterboden (mechanische und biologische Reinigung) | |
| Hohes Verdunstungspotenzial |
Diese Form der Versickerung findet häufig Anwendung, wenn die zur Verfügung stehende Fläche für eine Mulde nicht ausreichend ist. Die Zuleitung erfolgt über eine Behandlungsanlage. Durch Rigolen wird das Niederschlagswasser in einem künstlich in den Boden eingebrachten Raum zwischengespeichert und allmählich zur Versickerung gebracht. Dieser kann aus Schüttmaterial großer Speicherfähigkeit (z. B. Kies) und eingebettetem Versickerungsrohr mit Austrittsöffnungen oder aus Fertigteilen (z. B. Füllkörpern oder Tunnelelementen aus Kunststoff oder Beton) bestehen. Das Speichervermögen ist vom Porenraumvolumen des verwendeten Materials abhängig. Durch die Verwendung einer abgestuften Körnung oder einem wasserdurchlässigen Vlies wird das Einschwemmen von Feinmaterial verhindert.
Große Anlagen sowie schwer zugängliche Anlagen sollten inspektionsfreundliche Kontrollöffnungen oder Revisionsschächte besitzen. Die Kontrollöffnungen oder Revisionsschächte können zudem zur Entlüftung bei starkem Zufluss genutzt werden, wobei ein Wassereintritt durch diese Öffnungen verhindert werden muss. Bei überbauten Rigolen ist der Bedarf an zusätzlicher Entlüftung zu prüfen.
Im Gegensatz zu den beiden oben genannten Versickerungsformen ist hier von einem erhöhten baulichen Aufwand auszugehen.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Geringerer Flächenbedarf | Erhöhter Technischer Aufwand und Kosten |
| Überbauung der Versickerungsanlage mit leichten Bauwerken möglich | Eingeschränkte Wartungsmöglichkeiten |
| Speichervermögen, gedrosselter Ablauf | Kaum Reinigungsleistung |
| Kein Verdunstungsanteil | |
| Nur für schwebstofffreie Zuflüsse |
Die Mulden-Rigolen sind eine Mischung aus Muldenversickerung und einer darunterliegenden Rigolen-Versickerung, mit jeweils eigenen Füll- und Entleerungsprozessen. Dadurch ergibt sich ein verringerter Flächenbedarf bei gleichzeitig großem Speicherraum, wodurch Mulden-Rigolen auch bei geringeren Durchlässigkeitsbeiwerten Verwendung finden.
Durch die Mulde wird das versickernde Wasser über eine belebte Bodenschicht vorgereinigt. Die Abmessungen beider Versickerungen werden in der Regel gleich breit gewählt.
Bei dieser Versickerungsform ist von einem erhöhten baulichen Aufwand auszugehen.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Geringerer Flächenbedarf im Vergleich zu einzelnen Systemen | Erhöhter Technischer Aufwand und Kosten |
| Verbessertes Speichervermögen im Ver-gleich zu einzelnen Systemen | Eingeschränkte Wartungsmöglichkeiten |
| Reinigungsleistung durch Versickerung über Mutterboden (mechanische und biologische Reinigung) | Keine intensive Nutzung möglich |
| Hohes Verdunstungspotenzial | |
| Anwendung auch bei schlecht versickerungsfähigen Oberbodenschichten |
Bei einer Schachtversickerung wird das Niederschlagswasser in einem wasserdurchlässigen Schacht zwischengespeichert und zeitverzögert in den Untergrund abgegeben. Sie bestehen in der Regel aus Fertigteilen (z. B. aus Beton) und haben einen Mindestdurchmesser von 1 m. Sie sind in der Lage Wasser zu speichern. Ihnen ist eine Behandlungsanlage vorgeschaltet. Versickerungsschächte kommen aufgrund ihres geringen Platzbedarfs und der hohen Speicher- und Versickerungsrate für große Dachflächen wie auch für kleine Grundstücke in Betracht.
Es wird in zwei Bauarten unterschieden:
Auch hier ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Geringer Flächenbedarf | Hohe Kosten |
| Anwendung auch bei schlecht versickerungsfähigen Oberbodenschichten | Eingeschränkte Wartungsmöglichkeiten |
| Geringe Nutzungseinschränkung des Grundstückes | Speichervermögen aufgrund Schachtinnen-größen begrenzt |
| Einfache Herstellung | Gefahr der Grundwasserverschmutzung durch geringen Abstand zu Grundwasserspiegel |
| Keine Verdunstung | Gefahr der Verschlickung oder Verstopfung |
Die Versickerung über Rigolen und Schächte sowie in tiefen Mulden und Becken ist erlaubnispflichtig und bei einer angeschlossenen abflusswirksamen Fläche an der Anlage bis 500 m² bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Worms zu beantragen. Über 500 m² ist die Anlage bei der Oberen Wasserbehörde, der SGD Süd Regionalstelle Mainz, zu beantragen.
Bei Muldenversickerung gilt außerdem: Übersteigt die abflusswirksame Fläche das fünffache der Versickerungsmulde, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen. Der Wasserstand bei Mulden sollte für die Bemessung bei Vollfüllung 30 cm nicht übersteigen.
Grundsätzlich sind oberirdische Versickerungsanlagen unterirdischen vorzuziehen. Bei Einsatz unterirdischer Versickerungsanlagen sind außerdem dezentrale Behandlungsanlagen vorzuschalten.
Veränderungen an von den Wasserbehörden erlaubten Anlagen (wie veränderter Nutzer oder abflusswirksame Fläche) sind bei den Wasserbehörden zu melden.
In Schutzgebieten (Überschwemmungsgebieten und Wasserschutzgebieten) können weitergehende Einschränkungen zur Versickerung von Niederschlagswasser bestehen.
In den Siedlungsgebieten innerhalb der Wasserschutzgebiete ist nur die oberirdische, breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone zulässig (und erlaubnisfrei). Alle anderen Versickerungsanlagen sind unzulässig (Ausnahmegenehmigung im Einzelfall bei besonderer Begründung durch die Obere Wasserbehörde).
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung / Erweiterung baulicher Anlagen untersagt und nur als Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Wasserbehörde zu genehmigen.
Die Anlagen sind nach DWA-A 138-1 (Oktober 2024) zu planen und zu errichten.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Unterlagen für wasserrechtliche Anträge durch vorlageberechtigte Personen im Sinne von § 103 LWG (eingetragene Fachingenieure) zu erstellen sind.
Die Veränderung der Abflussfläche, welche Grundlage der Niederschlagswassergebühr ist, ist bei der ebwo AöR mittels Formulars Angaben zur Berechnung derAbwassergebühren (PDF) zu erklären. Der Erklärung ist ein Lageplan des Grundstückes mit einer Berechnung der verbleibenden Abflussfläche und bei erlaubnispflichtigen Versickerungsanlagen zusätzlich eine Kopie der Erlaubnis beizufügen.