Die Nutzung von Regenwasser in Zisternen bietet eine nachhaltige Alternative zur herkömmlichen Trinkwasserversorgung und trägt zur Entlastung des Wasserhaushalts bei. Regenwasser, das von Dachflächen aufgefangen und gespeichert wird, kann vielseitig verwendet werden.
Als Nutzung kommen in Betracht:
Durch die Nutzung von Niederschlagswasser wird wertvolles Trinkwasser und somit auch Grundwasser geschont. Außerdem können viele Zisternen zusammen einen Beitrag zum Überflutungsschutz leisten: Regenwasser, das eigentlich in die Kanalisation geleitet wird, kann stattdessen in der Zisterne gesammelt, gespeichert und wiederverwendet werden, was zu einer verringerten Belastung der Kanalisation und zur Reduzierung von Hochwasserrisiken beiträgt.
Ist die Zisterne voll, wird Regenwasser über einen gedrosselten Überlauf an die Kanalisation abgegeben oder versickert. So muss in der Kanalisation weniger Wasser gleichzeitig abgeleitet werden.
Zisternen führen zu einer Reduzierung der Niederschlagswassergebühr, wenn die Dachfläche zuvor an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen war.
Zisternen sorgen für:
Ob sich die Dachflächen zur Regenwassergewinnung eignen, hängt von dem Material und der Verschmutzung ab.
Dächer aus Kupfer und Zink sind nicht geeignet, da sich Metallverbindungen ablösen können, die schädlich für die Umwelt sind. Auch Bitumenabdichtungen können Biozide freisetzen und sind daher für Regenwassernutzungsanlagen nicht geeignet.
Die Zisterne ist ein (unterirdischer) Speicher aus Kunststoff oder Beton. Über die Fallrohre der Dachentwässerung gelangt das Niederschlagswasser zur Zisterne. Ein Filter kann grobe Verunreinigungen, wie Blätter und Moos zurückhalten, damit diese nicht in die Zisterne gelangen. Das Niederschlagswasser wird durch einen beruhigten Zulauf am Boden des Tanks ohne Verwirbelungen in die Zisterne geleitet, wodurch sich die verbliebenen feinen Schmutzpartikel und Sedimente ablagern.
Mittels einer Tauchpumpe kann das Regenwasser mit geregeltem Druck entnommen werden. Wird Regenwasser, z.B. für die Gartenbewässerung benötigt, wird das Wasser aus der Zisterne mithilfe eines Ansaugfilters entnommen. Bei der Verwendung des Regenwassers als Brauchwasser für die Toilettenspülung, Waschmaschinen oder als Putzwasser ist ein zweites Leitungssystem im Gebäude notwendig, was sich im Bestand als sehr kostenintensiv und aufwendig gestaltet. Daher ist die Verwendung als Brauchwasser meist nur bei einem Neubau sinnvoll.
Neben der Nutzung als Brauchwasser kann das Regenwasser der Zisterne auch als Wasserspeicher für die Gartenbewässerung genutzt werden.
Daneben können Zisternen eine wichtige Funktion als Zwischenspeicher bei starkem Regen erfüllen: Wenn die Zisterne voll ist, fließt das überschüssige Wasser automatisch über einen gedrosselten Überlauf in den Kanal oder an eine Versickerungsanlage. Dadurch wird das Niederschlagswasser erst verzögert abgegeben.
Ein Anschluss zur Trinkwassernachspeisung kann dafür sorgen, dass automatisch Trinkwasser nachgespeist wird, wenn nicht mehr genügend Wasser in der Zisterne vorhanden ist.
Es ist wichtig, dass die Zisterne ordnungsgemäß gewartet und gereinigt wird, um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten. Auch eine mögliche Verkeimung des Wassers kann hierdurch vermieden werden.
Im Vorfeld
Hinweise zum Starkregenschutz
Filter
Regenwasserspeicher
Überlauf
Pumpe
Trinkwassernachspeisung und Anlagensteuerung
Entnahmestellen
Technische Regeln
Die Errichtung einer Zisterne ist genehmigungsfrei. Erst ab einer Behältergröße von 50 m³ und ab 3 m Höhe ist eine Baugenehmigung erforderlich (§ 62 LBauO). Bitte beachten Sie die Hinweise des Bebauungsplans. Wenden Sie sich ggfs. an die Baugenehmigungsbehörde. Eine direkte Verbindung zwischen dem Regenwassernetz und dem Trinkwassernetz ist verboten und auszuschließen.
Wird der Überlauf versickert, ist die Zuführung in den Untergrund (Versickerung) eine Gewässerbenutzung. Hierfür ist i. d. R. eine Erlaubnis einzuholen (siehe Versickerungsanlagen).
Bei der Verwendung als Brauchwasser müssen die Vorschriften und Normen bezüglich der Qualität des gesammelten Regenwassers und der Verwendung des Brauchwassers beachtet werden.
Bei der Entsorgungs- und Baubetrieb AöR der Stadt Worms (ebwo AöR) sowie dem Wasserversorgungsunternehmen (EWR AG, Wasserwerk, Zweckverband) ist die geplante Maßnahme vor Baubeginn mitzuteilen.
Die Veränderung der Abflussfläche, welche Grundlage der Niederschlagswassergebühr ist, ist bei der ebwo AöR mittels Formulars Angaben zur Berechnung derAbwassergebühren (PDF) zu erklären.
Bei der Verwendung als Brauchwasser ist die Nutzung des Niederschlagswassers der ebwo AöR schriftlich anzuzeigen. Die Brauchwassermenge muss durch einen privaten, fest installierten und geeichten Wasserzähler gemessen werden. Die ermittelte Wassermenge (Zählerstand und Ablesedatum) des Vorjahres ist der ebwo AöR jährlich bis zum 31.01. des Folgejahres mitzuteilen.