Seit dem 1. Januar 2024 werden die Abfallentsorgungsgebühren der ebwo AöR nicht mehr wie bisher mittels einer Gebühr, die sich grundsätzlich nach der Größe des Restabfallbehälters bemisst, erhoben. Die Gebühren für die Abfallentsorgung setzen sich stattdessen ab 2024 aus jeweils getrennten Gebühren für die Restabfallbehälter und die Bioabfallbehälter zusammen, die sich nach den jeweiligen Behältergrößen und der Leerungshäufigkeit richten.
Die ebwo AöR wurde mit der Umsetzung dieser Regelungen zur Optimierung der Abfallwirtschaft sowie der in diesem Zusammenhang notwendigen Satzungsänderungen mittels Beschluss ihres Verwaltungsrates vom 7. Dezember 2022 beauftragt.
Daraufhin hat der Verwaltungsrat der ebwo AöR am 27. September 2023 die Abfallwirtschaftssatzung und am 13. Dezember 2023 die Abfallwirtschaftsgebührensatzung der ebwo AöR beschlossen, welche die entsprechenden Regelungen enthalten.
Die Gebühr für die regelmäßige Leerung der festen Restabfallbehälter beträgt monatlich (§ 5 Abs. 1 Abfallwirtschaftsgebührensatzung):
für Behältervolumen in l | Entleerungsrhythmus | im Teilservice in € | im Vollservice in € |
---|---|---|---|
60 | 14-täglich | 6,39 | 7,33 |
90 | 14-täglich | 9,58 | 10,53 |
120 | 14-täglich | 12,78 | 13,72 |
240 | 14-täglich | 25,55 | 26,50 |
660 | wöchentlich | - | 146,05 |
770 | wöchentlich | - | 169,47 |
770 | 14-täglich | - | 84,74 |
1100 | wöchentlich | - | 239,74 |
1100 | 14-täglich | - | 119,87 |
Die Gebühr für die regelmäßige Leerung der festen Bioabfallbehälter beträgt monatlich (§ 5 Abs. 2 Abfallwirtschaftsgebührensatzung):
für Behältervolumen in l | Entleerungsrhythmus | im Teilservice in € | im Vollservice in € |
---|---|---|---|
60 | 14-täglich | 4,29 | 5,24 |
90 | 14-täglich | 6,44 | 7,39 |
120 | 14-täglich | 8,59 | 9,53 |
240 | 14-täglich | 17,18 | 18,12 |
Die an dieser Stelle bislang veröffentlichten „voraussichtlichen“ Gebührensätze wurden unverändert in die Abfallwirtschaftsgebührensatzung übernommen. Es haben sich hier keine Änderungen mehr ergeben.