Die ebwo AöR hat ein wichtiges Projekt zur Starkregenvorsorge abgeschlossen: In der Nähe der Straße „Kreuzweide“ in Wiesoppenheim wurde auf der Horchheimer Gemarkung ein zweistufiges Schlammrückhaltebecken (SRB) mit einem Gesamtrückhaltevolumen von 600 m 3 errichtet. Dieses wird künftig bei Starkregenereignissen Überflutungen verringern.
Presseveranstaltung am 09.01.2026 vor Ort
Bürgermeisterin Stephanie Lohr würdigte die gute Zusammenarbeit zwischen der ebwo AöR und den beiden Ortsvorstehern, Peter Rißberger (Worms-Wiesoppenheim) und Richard Grünewald (Worms-Horchheim). Die auf der Horchheimer Gemarkung umgesetzte Maßnahme, sorgt in Wiesoppenheim für mehr Sicherheit bei Starkregen. Bedauerlicherweise konnte Herr Rißberger am Ortstermin nicht teilnehmen.
Wieso reduzieren wir die Rückhaltefunktion auf Schlamm? Problematisch war für die Anwohner der Kreuzweide, dass Wasser in ihre Häuser gelaufen ist (natürlich auch mit Schlamm).
Das war die Bezeichnung, die wir dem Becken gegeben haben, da es zum einen nicht als Versickerungsbecken zu bezeichnen ist und zum anderen sich Schlamm im ersten Becken absetzt.
Notwendigkeit
In den vergangenen Jahren kam es bei Starkregen immer wieder zu Überflutungen und Schlammablagerungen im Bereich der Kreuzweide. Auslöser für die Planung war ein heftiger Hagelschlag in Worms-Wiesoppenheim am 12.09.2023, der erhebliche Sach- und Gebäudeschäden verursachte. Große Wassermengen strömten von den nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen auf den Rad- und Fußweg in Richtung „Kreuzweide“. Die Folge: Schlamm auf den Straßen und vollgelaufene Keller.
Realisierte Maßnahmen
Da der Boden nur eine geringe Durchlässigkeit aufweist, wird das zurückgehaltene Wasser nur langsam versickern. Dennoch trägt der Rückhalt erheblich zur Starkregenvorsorge bei. Da die bestehende Maßnahme, für die künftig zu erwartenden Wassermengen nicht ausreichen wird, ist auf einer Ackerfläche westlich der Kreuzweide die Anlage einer zusätzlichen Rückhaltemulde vorgesehen. Diese Maßnahme wird die Wasserrückhaltung verbessern und durch dauerhafte Begrünung einen ökologischen Ausgleich schaffen.
Ausführung
V.r.n.l.: Bürgermeisterin Stephanie Lohr, Julia Müller (Abt. 13), Richard Grünewald (Ortsvorsteher Worms-Horchheim), Andreas Oberhaus (kaufm. Vorstand), Yücel Doğancan (Abt. 13) und Hans Gugumus (techn. Vorstand) beim Termin vor Ort.
Foto: ebwo AöR
Starkregenereignisse nehmen infolge der Klimakrise deutlich zu. Als Starkregen gilt ein Niederschlag von mindestens 15 Millimetern in 60 Minuten oder 20 Millimetern in sechs Stunden. Zur besseren Einordnung wurde der Starkregenindex (SRI) eingeführt, der die Intensität eines Ereignisses auf einer Skala von 1 bis 12 bewertet. Bei leichtem Starkregen (SRI 1–2) kann das Kanalnetz noch einen großen Beitrag leisten, unterstützt durch Rückstausicherungen in Gebäuden. Mit zunehmender Intensität sinkt dieser Beitrag jedoch erheblich. Überflutungen von Verkehrs- und Freiflächen sind dann unvermeidbar und zusätzlicher Objektschutz wird erforderlich – nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Bereich.
Auch Pfeddersheim war in den vergangenen Jahren mehrfach von Starkregen betroffen. Am 28. Mai 2025 fielen innerhalb einer Stunde 51 Millimeter Regen – ein Ereignis der Kategorie „extremer Starkregen“ (SRI 8). Weitere Ereignisse im Juli und Oktober führten erneut zu überfluteten Straßen, vollgelaufenen Kellern und erheblichen Schlammeinträgen aus den angrenzenden Außengebieten.
Gut zu wissen: 1 mm Regen entspricht genau 1 l/m²
· (Am 27.07.2025 fielen 40 mm in 6 Stunden (zum Vergleich 25 mm in 60 min) (SRI 2 -Starkregen)
· Am 23.10.2025 fielen 17 mm in 6 Stunden (zum Vergleich 14 mm in 60 min) (kein Starkregen, dennoch Schlamm in der Weinbrennerstr.)
Messungen am Pumpwerk Pfeddersheim
27.07.2025: 40 mm in 6 Stunden (SRI 2 – Starkregen)
23.10.2025: 17 mm in 6 Stunden (kein Starkregen, dennoch Schlamm in der Weinbrennerstraße)
Diese Ereignisse waren Anlass für die Bürgerinformationsveranstaltung am 12. November 2025, zu der sich rund 100 Bürger:innen in der Aula der Paternusschule einfanden.
Unter Außengebietsentwässerung versteht man die Ableitung von Niederschlagswasser aus landwirtschaftlichen oder unbebauten Flächen in Richtung bebauter Ortslagen. Topografie und Bewirtschaftung – etwa Reihenpflanzung in Hangrichtung oder fehlende Begrünung – verstärken den Abfluss. In der Veranstaltung wurden erosionsgefährdete Flächen aufgezeigt, die bei Starkregen große Mengen Schlamm und Wasser in die Ortslage eintragen. Die Erosionsgefährdung hängt von Bodenart, Bedeckung, Hangneigung und Niederschlagsenergie ab.
Das Kanalnetz in Pfeddersheim ist über den gesetzlichen Anforderungen dimensioniert und verfügt über Reserven. Dennoch kann es die Wassermassen eines Starkregenereignisses nicht aufnehmen – ein Ausbau wäre weder technisch noch finanziell realistisch. Die Lösung liegt daher in dezentralen Maßnahmen wie:
· Rückhaltemulden und Versickerungsflächen
· Profilierung von Wegen
· Kooperation mit Landwirten
Bereits umgesetzt wurden u. a. Versickerungsmulden in der Johann-Braun-Straße und Berliner Straße sowie Einlaufbauwerke am Friedhof und auf dem Mittelberg. Geplant sind Rückhaltemaßnahmen u. a. in der Weinbrennerstraße und Häfnerstraße. Für größere Projekte ist jedoch ein Flächenerwerb notwendig – Eigentümer:innen werden derzeit angefragt.
Beitrag der Landwirtschaft
Gemäß Bodenschutzgesetz gehört die Vermeidung von Bodenabtrag zur guten fachlichen Praxis. Empfohlene Maßnahmen sind:
· Querbewirtschaftung statt Reihen in Hangrichtung
· Begrünung und Zwischenfrüchte
· Erosionsarme Kulturen
· Pflanzstreifen, Mulden und Wälle zur Retention
Ein Termin mit den Landwirt:innen wird derzeit koordiniert. Eine konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen wäre die schnellste und effektivste Lösung.
Jede:r Bürger:in ist verpflichtet, Eigenvorsorge zu betreiben. Dazu gehören:
· Rückstauschutz (elektrische Sicherungen oder Hebeanlage)
· Abdichtung von Kellerwänden
· Schutz vor Oberflächenabfluss (Schotts, Dammbalken, Lichtschachtabdeckungen)
· Notfallausrüstung wie Sandsäcke und Pumpen
Starkregenvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Neben öffentlichen Maßnahmen sind angepasste landwirtschaftliche Bewirtschaftung und private Vorsorge entscheidend. Die ebwo AöR bietet kostenlose Beratung zum Rückstauschutz an und plant weitere Informationsveranstaltungen sowie den Austausch mit Landwirt:innen.
Die Stadt Worms nimmt zusammen mit zwei weiteren Kommunen an dem Modellprojekt „Regen Sicher“ des Umweltbundesamts teil. Ziel des Projektes ist es, Bürgerinnen und Bürger zu informieren und dazu zu motivieren, sich vorsorgend gegen Starkregenereignisse zu schützen.
Weitere Informationen zur kommunalen Starkregenvorsorge und dem Projekt "Regen Sicher Worms" finden Sie unter dem Stichwort Starkregen auf www.worms.de.
Am 2. Dezember 2017 fand eine Infoveranstaltung "Starkregen in Worms" im
Tagungszentrum "Das Wormser" statt. Hier finden Sie die Dokumentation der Infoveranstaltung.
Gute Beispiele aus der Praxis von Wormser Bürgerinnen und Bürgern im
Bereich Starkregenvorsorge finden Sie auf der Homepage der Stadt Worms
in der Starkregen-Datenbank.
Was sind Starkregen?
Hierzu die Definition des Deutschen Wetterdienstes: www.dwd.de
Rückstau im Kanalsystem kommt häufiger vor als man denkt.
Bei Starkregen, Kanalreinigungsarbeiten oder Störungen im Netz ist ein steigender Wasserspiegel die Folge - Rückstausicherung vermeidet Folgeschäden im Grundstücksbereich.
Einen anschaulichen Film zum Thema Rückstausicherung und Überflutungsschutz finden Sie hier: www.erftverband.de
Gebäude mit und ohne Rückstausicherung, mit falsch eingebauter Rückstausicherung sowie Gebäude mit Hebeanlage
Überflutung der Räumlichkeiten durch Wasseraustritt aus allen Abwasseranfallstellen unterhalb der Rückstauebene.
Alle Abwasseranfallstellen (z.B. Bodenablauf, Überlauf von der Heizung, Waschbecken) unterhalb der Rückstauebene sind gegen Rückstau aus der Kanalisation abzusichern. Sollte auch eine Toilette angeschlossen werden, ist eine Rückstausicherung für fäkalienhaltiges Abwasser einzubauen. Allerdings ist bei Schmutzwasseranschlüssen (Waschbecken, Toilette) in Kellerräumen der Einbau einer Hebeanlage empfehlenswerter, da dies zum einen sicherer ist und zum anderen können diese Entwässerungsgegenstände auch im Falle eines Rückstaus genutzt werden. Abläufe bei Kellerabgängen sollten nicht direkt an den Kanal angeschlossen werden. Diese sind auch über eine Hebeanlage an den Kanal oder eine Versickerungseinrichtung anzuschließen, wenn es die Bodenverhältnisse zulassen.
An Rückstausicherungen (Rückstauverschluss, Hebeanlage) dürfen nur die Abwasseranfallstellen angeschlossen werden, die unterhalb der Rückstauebene liegen. Werden Entwässerungsanlagen angeschlossen, die oberhalb der Rückstauebene liegen, sind diese bei einem Rückstau nicht mehr nutzbar, da dann das anfallende Abwasser nicht mehr in den Kanal ablaufen kann, sondern sich innerhalb der eigenen Leitungen zurückstaut. Dies kann zu Schäden aufgrund des Austritts von eigenem Abwasser im Gebäude führen. Sofern auch die Dachentwässerung an diesen Rückstauverschluss angeschlossen wurde, kann dies einen Rückstau und Wasseraustritt innerhalb des Gebäudes zur Folge haben.
Alle Stellen, an denen Abwasser anfällt und die unterhalb der Rückstauebene liegen, sind rückstaufrei (Rückstauschleife) an eine Hebeanlage anzuschließen. Beim Einbau einer Einliegerwohnung ist eine Hebeanlage zwingend vorgeschrieben. Gleiches gilt auch für Niederschlagswasser, welches unterhalb der Rückstauebene anfällt z.B. bei Zufahrten zu Tiefgaragen oder tieferliegenden Hof- und Stellflächen.
Pressemitteilung vom 20.06.2022
Außengebietsentwässerung in Leiselheim
Areal „Auf der Platte“ umgestaltet zum Schutz bei Starkregenereignissen
Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR setzte im Rahmen der Außengebietsentwässerung im Stadtgebiet Worms den Bau einer Versickerungsmulde im Bereich „Auf der Platte“ in Leiselheim um.
„Sie dient den Leiselheimer Anwohnern*innen aus dreierlei Aspekten: Schutz vor Starkregen, Naherholung und Biodiversität“, so Eva Wiktorowski, die die Projektleitung solcher Maßnahmen bei der ebwo AöR inne hat: „Nicht nur die Versickerungsmulde, sondern auch die Grünlandentwicklung bewirken einen Schutz vor Starkregen: Jeder Halm ist ein Damm, sozusagen. Das Außengebietswasser wird durch diese Maßnahme durch Versickerung und Verdunstung dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt und das Areal bietet den Anwohnern damit nicht nur Schutz vor Starkregen.“
Auf Grundlage einer umfassenden Außengebietsstudie aus dem Jahr 2008 von Brandt-Gerdes-Sitzmann Wasserwirtschaft GmbH (BGS Wasser) war ursprünglich vorgesehen, das vorhandene Einlaufbauwerk im Außengebiet vom Mischwasserkanal abzuklemmen und an einen neu herzustellenden Regenwasserkanal bis zum Mühlgraben umzuhängen. Diese Idee wurde noch bis ins Jahr 2017 verfolgt und war bereits in Planung. Im Sinne eines ökologischen und ökonomischen Grundgedankens kam dann die Idee auf, Außengebietswasser auf den landwirtschaftlichen Flurstücken zurückzuhalten. Das Ingenieurbüro BGS Wasser führte daraufhin eine weitergehende Analyse inklusive Planungskonzept durch.
Als Ergebnis kam man zu dem Schluss, anstelle des Kanalbaus eine Versickerung des Außengebietswassers auf den Flächen anzustreben. Die ebwo AöR eruierte die Möglichkeiten für den Grundstückskauf- bzw. -tausch und stellte daraufhin bei der SGD Süd einen Genehmigungsantrag für den Bau einer Versickerungsmulde zur Rückhaltung von Außengebietswasser. Bis Ende 2020 erwarb die ebwo AöR die benötigten Flächen und konnte dann mit Genehmigungserteilung bereits im Dezember 2020 mit dem Bau der Versickerungsmulde und Überlaufschwelle beginnen. Die Bauarbeiten wurden außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit der Vogelarten, zwischen September und Februar, durchgeführt und mit abschließenden Saatarbeiten im April 2021 fertiggestellt. Die Pflanzung von sechs Obstbäumen erfolgte im November 2021. Im Spätsommer 2022 wird die Restparzelle dann abschließend als artenreiches Grünland mittels Heumulch angelegt.
„Dass solche Maßnahmen oft sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, wissen wir nur zu gut, gerade deshalb sind wir froh, dass trotz notwendigem Genehmigungsprozess und Gutachten alles reibungslos funktioniert hat“, so Bürgermeisterin Stephanie Lohr, die vor Ort Bilanz zieht, als der Presse das umgestaltete Areal im Juni 2022 präsentiert wurde. Hans Gugumus, technischer Vorstand der ebwo AöR, der ebenfalls beim Termin Rede und Antwort stand, dankte allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit: „Dass so ein Projekt gelingen kann, liegt vor allem an den gemeinsamen Anstrengungen aller, besonders auch dem Engagement der Anwohner wie auch dem Entgegenkommen der Landwirte, da sie bereit waren für diese Maßnahme ihr Land an uns zu verkaufen bzw. mit anderen Ackerflächen, die in unserem Besitz waren, zu tauschen. Ohne dies hätten wir das Projekt nicht umsetzen können. Herzlichen Dank!“
Eckdaten zur Maßnahme:
- Außengebietsgröße: ca. 13 ha
- Max. 260 m3 Fassungsvermögen
- Fläche der ebenen Beckensohle: ca. 785 m², Sohllänge: ca. 41 m, mittlere Sohlbreite: ca. 19 m
- Gesamtfläche: ca. 1.250 m²
- Max. Wassertiefe: 0,32 m, dann beginnt die Überlaufschwelle anzuspringen und das überschüssige Wasser läuft in den Mischwasserkanal zur Kläranlage
Noch mehr Bilder des Areals finden Sie in unserer Bildergalerie
Pressemitteilung vom 15.03.2021
Außengebietsentwässerung "Am Klausenberg" in Worms-Abenheim
Informationstafel erklärt Funktion und Bedeutung des Sedimentationsrückhaltebeckens
Im Rahmen der Starkregenvorsorge setzte die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Worms mit der Fertigstellung des Sedimentationsrückhaltebeckens „Am Klausenberg“ bereits im August 2020 einen weiteren Teil der Außengebietsentwässerung in Abenheim um. Die am 09.03.2021 präsentierte Informationstafel erklärt die Funktion und die Bedeutung dieser Baumaßnahme.
Das Sedimentationsrückhaltebecken soll das über die rund 12 Hektar großen angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen abfließende Oberflächenwasser, insbesondere bei Starkregen, soweit zurückhalten und den Wasser- und Schlammzufluss auf die Grundstücke der Anwohner und die Straßen verhindern.
Die zuständige Bauleiterin der ebwo AöR, Frau Eva Wiktorowski erklärte die einzelnen Schritte von der Genehmigungsplanung bis hin zur Fertigstellung der Maßnahme. Ursprünglich war das Becken als Schlammfang errichtet worden. Allerdings war dieses hydraulisch nicht leistungsfähig genug, was sich bei Starkregenereignissen in den letzten Jahren deutlich gezeigt hat. Um die Leistungsfähigkeit zu steigern, war es erforderlich das Becken tiefer auszuheben und die Überlaufschwelle zu erhöhen. Darüber hinaus wurde eine Bodenschwelle über den Wirtschaftsweg errichtet, welche das vom Hang abfließende Regenwasser zurückhält und in Richtung Becken leitet. Das Sedimentationsrückhaltebecken verfügt über ein Wasser- und Schlammrückhaltevolumen von ca. 100 m³. Die Maßnahme, die knapp ein Jahr Planungs- und Bauzeit in Anspruch nahm, kostete rund 100.000 EUR. Das nächste Projekt im Rahmen der Außengebietsentwässerung in Worms-Abenheim ist der Bau eines Regenwasserkanals in der Klausenbergstraße. Das im November 2020 genehmigte Projekt befindet sich in der Ausschreibungsphase und wird bald begonnen.
Herr Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek und die Ortsvorsteherin von Worms-Abenheim, Frau Stefanie Lohr nahmen sich die Zeit, um sich das Ergebnis vor Ort anzuschauen und um den Verantwortlichen der ebwo AöR ihren Dank auszusprechen.
Herr Kosubek ist erfreut, dass es in dieser Angelegenheit vorangeht. Es sind viele kleine Schritte erforderlich, bis das komplette Projekt „Außengebietsentwässerung“ abgeschlossen ist. Denn letztlich ist auch bei solchen Maßnahmen ein umfangreiches Genehmigungsverfahren erforderlich. Aber auch mit kleinen Schritten kommt man ans Ziel. Den Worten des Herrn Kosubek schloss sich auch Frau Lohr an. Sie bedankte sich für die Leistung, die die ebwo AöR erbracht hat und ist froh, dass den Bürgern von Abenheim Gehör geschenkt wird. Gerade weil solche Projekte einige Zeit in Anspruch nehmen, ist es wichtig, dass die Bürger mitgenommen und regelmäßig über den Fortschritt informiert werden.
Abwasserentsorgung-Kanalnetz:
Abfall- und Abwasserrecht: