Winterdienst

Wir möchten, dass Sie in der Spur bleiben!

Dafür räumt die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR im Auftrag der Stadt Worms die verkehrswichtigen Straßen von Schnee und Eis.

Moderner Winterdienst

Moderner Winterdienst bedeutet für die ebwo AöR ein ausgewogenes Verhältnis von Anforderungen des Umweltschutzes, der Verkehrssicherheit und der Wirtschaftlichkeit der Einsätze. Hierfür setzt die ebwo AöR geschultes und engagiertes Personal sowie moderne Spezialfahrzeuge ein. Für das Auftauen von Eis auf den Straßen verwendet die ebwo AöR Feuchtsalz, unter Einsatz einer wegeabhängigen Streutechnik.

Räum- und Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte

Bezieht sich auf:

Gehwege, Fußgängerüberwege und besonders gefährliche Fahrbahnstellen.

Verpflichtete:

Eigentümer von Grundstücken die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder an sie angrenzen.

Räum- und Streupflicht:

Die Benutzbarkeit der Straße und des Gehweges soll durch das Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen wie Sand oder Splitt hergestellt werden.
Nach Schneefällen muss auf dem Gehweg oder, falls kein Gehweg vorhanden ist, am Straßenrand eine Durchgangsmöglichkeit von 1,50 Meter Breite freigeräumt werden.

Uhrzeit:

Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf die Zeiten: 

1. werktags von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr
2. sonn- und feiertags von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Das Streuen ist zu wiederholen, sobald es zur Aufrechterhaltung eines gefahrlosen Verkehrs erforderlich ist.

Auftausalz? Nein, danke!

Die Verwendung von Auftausalz ist grundsätzlich nicht gestattet. Bitte verwenden Sie der Umwelt zuliebe Sand oder Splitt. Auftausalz belastet unsere Gewässer, schädigt unsere Bäume und sorgt für wunde Pfoten bei Tieren. Nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise Eisregen darf auf Salz und sonstige auftauende Stoffe zurück gegriffen werden!

Die Verwendung von Auftausalz ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (max. 5 – 40 g/m² je nach Witterung / Zur Verdeutlichung: ein gestrichener Teelöffel fasst 5 g Salz). Zu Bäumen muss ein Abstand im Radius der Baumkrone eingehalten werden.

Wohin mit dem Schnee?

Der Schnee darf nicht auf die Fahrbahnen geräumt werden, damit der Straßenverkehr nicht zusätzlich behindert wird. Der Schnee kann so an der Bordsteinkante angehäuft werden, dass die Sinkkästeneinläufe (Dohlen) frei bleiben und das Tauwasser problemlos abfließen kann.

Verstopfte Sinkkästen verursachen bei Tauwetter Verkehrsprobleme, können Straßenabschnitte für Fußgänger unpassierbar machen und führen zu erheblichen Belästigungen durch das Spritzwasser vorbeifahrender Autos.

Räumfahrzeug im Winter
Räumfahrzeug im Winter
Gehwege am Lutherplatz werden von Schnee befreit
Gehwege am Lutherplatz werden von Schnee befreit

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Gerhard Hock
Telefon: 0 62 41 / 91 00 - 74
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Winterdienst (ebwo AöR)

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